Michael WAXENBERGER
Geboren: 1976
Verheiratet, zwei Kinder, als Rechtsanwalt zugelassen seit 2004
Rechtsanwalt Dr. Waxenberger ist seit über zehn Jahren als Rechtsanwalt, insbesondere in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Immobilienrecht tätig.
Er führt die Fachanwaltstitel für Erbrecht und Familienrecht, der theoretische Teil des Fachanwalts für Steuerrecht wurde in 2017 abgeschlossen.
Rechtsanwalt Dr. Waxenberger war über drei Jahre als Assessor im Notariat Dr. Hans Frieder Krauß in München tätig und konnte dort umfassende und fundierte kautelarjuristische Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Immobilienrecht erwerben.
Seine Promotion zum Dr. jur. beschäftigt sich ebenfalls mit einem erbrechtlichen Thema (Rechtsvergleich zwischen dem deutschen und dem österreichischem Pflichtteilsrecht)
Rechtsanwalt Dr. Waxenberger ist zertifizierter Nachlassmanager und als solcher oftmals mit der Abwicklungsvollstreckung / Dauervollstreckung von Nachlässen (auch internationalen Nachlässen) beschäftigt.